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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 18 AL 46/16   

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LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 18 AL 46/16 (https://dejure.org/2018,88760)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2018 - L 18 AL 46/16 (https://dejure.org/2018,88760)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2018 - L 18 AL 46/16 (https://dejure.org/2018,88760)
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  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 18 AL 46/16
    Der tatsächliche Leistungsbezug, der auch rechtmäßig gewesen ist, steht der Herstellung des rechtmäßigen Zustands entgegen, der bestünde, wenn der Kläger unmittelbar sein Wahlrecht dahingehend ausgeübt hätte, dass er erst später Anspruch auf Alg erhebt (vgl BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R = SozR 4-4300 § 124 Nr. 6 Rn 42).
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - frühzeitiger Antrag auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 18 AL 46/16
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hat nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl zB Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 4 AS 77/08 B - ; Urteile vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - und 24. April 2015 - B 4 AS 22/14 R - alle juris) zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I)), verletzt hat.
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 18 AL 46/16
    Im Hinblick auf die vom Kläger begehrte längere Anspruchsdauer wegen Vollendung seines 50. Lebensjahres kann daher von vornherein dahinstehen, ob der Beklagten überhaupt ein Beratungsfehler anzulasten ist, zumal eine entsprechende Beratungspflicht im Juni 2012 (!) vorausgesetzt hätte, dass sich der Beklagten hätte aufdrängen müssen, dass der Kläger diese Gestaltungsmöglichkeit überhaupt in Anspruch hätte nehmen wollen (vgl zB BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R - juris; Urteil vom 27. Juli 2004 = SozR 4-1200 § 14 Nr. 5); hiervon ist indes ausgehend davon, dass die Erfüllung der Lebensaltersstufe noch mehr als ein Jahr in der Zukunft lag, sowie dem Vorbringen der Beteiligten und dem Inhalt der Gesprächsvermerke nicht auszugehen.
  • BSG, 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R

    Nachteilsausgleich nach dem sächsischen Gesetz über die Gewährung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 18 AL 46/16
    Im Hinblick auf die vom Kläger begehrte längere Anspruchsdauer wegen Vollendung seines 50. Lebensjahres kann daher von vornherein dahinstehen, ob der Beklagten überhaupt ein Beratungsfehler anzulasten ist, zumal eine entsprechende Beratungspflicht im Juni 2012 (!) vorausgesetzt hätte, dass sich der Beklagten hätte aufdrängen müssen, dass der Kläger diese Gestaltungsmöglichkeit überhaupt in Anspruch hätte nehmen wollen (vgl zB BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R - juris; Urteil vom 27. Juli 2004 = SozR 4-1200 § 14 Nr. 5); hiervon ist indes ausgehend davon, dass die Erfüllung der Lebensaltersstufe noch mehr als ein Jahr in der Zukunft lag, sowie dem Vorbringen der Beteiligten und dem Inhalt der Gesprächsvermerke nicht auszugehen.
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 18 AL 46/16
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hat nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl zB Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 4 AS 77/08 B - ; Urteile vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - und 24. April 2015 - B 4 AS 22/14 R - alle juris) zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I)), verletzt hat.
  • BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 18 AL 46/16
    Für die persönliche Arbeitslosmeldung kann nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 19. März 1986 - 7 RAr 48/84 - und - 7 RAr 17/84 - Beschluss vom 7. Mai 2009 - B 11 AL 72/08 B -) als geklärt angesehen werden, dass diese als tatsächliche Handlung gerade nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt oder vorverlegt werden kann, weil der Herstellungsanspruch den Versicherungsträger nur zu solchem Tun oder Unterlassen verpflichten kann, das rechtlich zulässig ist.
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 18 AL 46/16
    Für die persönliche Arbeitslosmeldung kann nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 19. März 1986 - 7 RAr 48/84 - und - 7 RAr 17/84 - Beschluss vom 7. Mai 2009 - B 11 AL 72/08 B -) als geklärt angesehen werden, dass diese als tatsächliche Handlung gerade nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt oder vorverlegt werden kann, weil der Herstellungsanspruch den Versicherungsträger nur zu solchem Tun oder Unterlassen verpflichten kann, das rechtlich zulässig ist.
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 18 AL 46/16
    Schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können; (vgl BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 28/08 R - juris).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 77/08 B

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 18 AL 46/16
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hat nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl zB Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 4 AS 77/08 B - ; Urteile vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - und 24. April 2015 - B 4 AS 22/14 R - alle juris) zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I)), verletzt hat.
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 17/84

    Rückwirkung einer Antragstellung - Arbeitslosmeldung - Antragstellung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 18 AL 46/16
    Für die persönliche Arbeitslosmeldung kann nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 19. März 1986 - 7 RAr 48/84 - und - 7 RAr 17/84 - Beschluss vom 7. Mai 2009 - B 11 AL 72/08 B -) als geklärt angesehen werden, dass diese als tatsächliche Handlung gerade nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt oder vorverlegt werden kann, weil der Herstellungsanspruch den Versicherungsträger nur zu solchem Tun oder Unterlassen verpflichten kann, das rechtlich zulässig ist.
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